Wie Sie sicherlich bereits durch die Medien erfahren haben oder selbst beim Einkaufen feststellen mussten: Die Preise steigen. Und das deutlich! Im Energiebereich geht man aktuell sogar von einer Verdoppelung oder Verdreifachung der gewohnten Preise aus und ein Ende ist dabei noch nicht einmal in Sicht.
Leider trifft diese Inflation von derzeit über 8 Prozent schon in diesem Jahr auch die Sparkassen, so dass wir gezwungen sind, unsere Preise zum 1. Oktober 2022 anzupassen. Dies geschieht mit Augenmaß und Verantwortung für eine planbare Zukunft. Denn wir erhöhen zwar die Grundpreise unserer Kontomodelle (Start- und Studentenkonten sind davon nicht betroffen), geben Ihnen aber dafür eine Preisgarantie bis mindestens zum Januar 2025 und bereits im nächsten Jahr eine Leistungserweiterung bei der Sparkassen-Card (Debitkarte).
Alle Preisanpassungen haben wir klar und transparent für die Kontomodelle in einem Beiblatt aufgeführt.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs XI ZR 26/20 vom 27. April 2021 ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Preisen notwendig.
Bitte die oberen Auswahlfenster nutzen.
An allen unseren Geldautomaten in Duisburg und Kamp-Lintfort.
Über unser Kunden-Service-Center unter 0203 2815–9800 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).
in einer unserer Geschäftsstellen innerhalb der Öffnungszeiten.
Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren.
Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Preise manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen.
Nun stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes:
Mit dem Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter Änderungsmechanismus).
Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden.