Die EU-Richtlinie PSD2 verlangt eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung. Darum werden Sie alle 90 Tage um eine TAN-Eingabe gebeten. Sollten Sie eine TAN-Anfrage jedoch nicht zuordnen können, finden Sie hier aktuelle Sicherheitsinformationen.
Bitte beachten Sie, dass Sparkassen-Mitarbeiter Sie grundsätzlich niemals dazu auffordern werden, ihnen Ihre Online-Banking-Zugangsdaten oder TANs mitzuteilen.
Was bedeutet das für Sie?
1 Kleinstbetragszahlungen sind möglich, wenn
2 Zahlungen an sich selbst sind ohne TAN möglich, wenn
Mit dem pushTAN-Verfahren sind Sie für die „starke Kundenauthentifizierung“ bestens vorbereitet und können weiter mit der S-App auf Ihre Kontoinformationen zugreifen.
Sie benötigen noch einen chipTAN-Generator? Diesen können Sie bei uns im Sparkassen-Shop direkt online bestellen.
Registrieren Sie jetzt Ihre Kreditkarte
Damit Sie auch weiterhin mit Ihrer Kreditkarte oder Ihrer Debitkarte online bezahlen können.
Bitte tragen Sie auch weiterhin freiwillig eine Maske in unseren Geschäftsstellen und SB-Foyers.
Vielen Dank
Gerne können Sie uns Ihren Wunschtermin nennen, wir melden uns in Kürze bei Ihnen.