KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ35050000
BICDUISDE33XXX

Eine Auswahl unserer leistungsstärksten Versicherer

Warum eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist

Existenzsicherung für Ihre Familie

Im Todesfall fällt plötzlich ein Einkommen weg – oft das Haupteinkommen der Familie. Die Risikolebensversicherung stellt sicher, dass Ihre Hinterbliebenen weiterhin für Lebenshaltungskosten, Ausbildung der Kinder oder die alltäglichen Ausgaben aufkommen können – auch ohne Ihr Einkommen.

Schutz vor Verschuldung

Viele Menschen tragen finanzielle Verpflichtungen – etwa für eine Immobilie, einen Autokredit oder ein Firmendarlehen. Die Risikolebensversicherung hilft, diese Verbindlichkeiten im Todesfall abzudecken. So bleiben keine Schulden zurück, und das Zuhause oder Unternehmen bleibt erhalten.

Günstiger Schutz – große Wirkung

Schon für wenige Euro im Monat lässt sich oftmals eine hohe Versicherungssumme absichern – besonders für junge, gesunde Menschen. Im Verhältnis zu den möglichen finanziellen Folgen ist die Risikolebensversicherung eine kosteneffiziente Absicherung, die flexibel an neue Lebensphasen angepasst werden kann.

Unser Versprechen: Wir sind immer persönlich für Sie da, wenn Sie uns brauchen!

Mit wenigen Angaben zum individuellen, unverbindlichen Angebot – erstellt durch unsere Versicherungsexperten.

Wissenswertes rund um die Risikolebensversicherung

Häufige Fragen – klar beantwortet

Wie funktioniert die Berechnung im Digitalen Versicherungsmanager?

Wenn Sie selbst eine Risikolebensversicherung im Digitalen Versicherungsmanager berechnen möchten, geht dies spielend leicht und voll digital. Hier geht es zur Videoanleitung.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vertraglich vereinbarte Geldsumme an die Hinterbliebenen (z. B. Partner, Kinder). Sie dient der finanziellen Absicherung von Angehörigen, insbesondere bei plötzlichem Todesfall. Höhe und Laufzeit der Absicherung können individuell gewählt werden.

Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?

Sinnvoll ist sie vor allem für: Familien mit Kindern, Ehe- oder Lebenspartner, Kreditnehmer (z. B. bei Immobilienfinanzierung), Selbstständige mit finanzieller Verantwortung sowie Geschäftspartner mit Wunsch der gegenseitigen Absicherung.

Ein Beispiel:

Herr und Frau Schulte haben kürzlich ein Einfamilienhaus in Duisburg-Walsum gekauft und finanzieren dieses über einen Kredit bei der Sparkasse Duisburg. Sie sind beide berufstätig und haben zwei kleine Kinder. 

Das Risiko: Stirbt ein Elternteil unerwartet, kann der andere die monatliche Kreditrate allein nicht mehr tragen – die Familie riskiert, ihr Zuhause zu verlieren.

Die Lösung: Eine Risikolebensversicherung über z. B. 250.000 € pro Partner sichert im Todesfall die Restschuld ab – das Haus bleibt in Familienbesitz, und die Kinder können in ihrer gewohnten Umgebung in Duisburg aufwachsen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Als Faustregel wird das 3- bis 5-fache Ihres Jahresnettoeinkommens empfohlen, abhängig von individuellen Verpflichtungen wie z. B. Immobilienkrediten, Kindern oder laufenden Lebenshaltungskosten.

Was passiert, wenn ich die Versicherung überlebe?
Überleben Sie die Vertragslaufzeit, endet die Risikolebensversicherung ohne Auszahlung. Sie ist kein Sparprodukt, sondern reiner Schutz. Genau deshalb sind die Beiträge im Vergleich zu anderen Versicherungen besonders niedrig.
Ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Die Auszahlung ist steuerfrei, solange der persönliche Freibetrag des Begünstigten (z. B. 500.000 € bei Ehepartnern) nicht überschritten wird. Für unverheiratete Partner liegt der Freibetrag deutlich niedriger bei 20.000 €. Hier kann eine sogenannte „Überkreuzversicherung“ sinnvoll sein, bei der sich Partner gegenseitig versichern und so Erbschaftsteuer vermeiden.

Was ist eine Überkreuzversicherung und wann ist sie sinnvoll?

Die Überkreuzversicherung ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung, bei der zwei Personen jeweils eine Police auf das Leben des anderen abschließen – und selbst Versicherungsnehmer sowie Beitragszahler sind.

Diese Variante ist besonders für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner interessant: Im Todesfall fällt keine Erbschaftsteuer an, da die Auszahlung direkt an den Versicherungsnehmer geht und nicht Teil des Nachlasses ist.

Ihr Ansprechpartner: Rüdiger Nurkowski-Bürkle
Abteilungsdirektor Vertrieb und Verbund

Meine Spezialisten stehen Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. 

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.

i