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Wichtige Änderungen

im Online-Banking

Wichtige Änderungen

im Online-Banking

Seit dem 12.12.2019 werden Sie nach der Anmeldung im Online-Banking zur Eingabe einer TAN* aufgefordert, um sich (für die Dauer von 90 Tage) zu authentifizeren.
Nach Ablauf von 90 Tagen wiederholt sich dieser Vorgang, der aus der Umsetzung der EU-Richtlinie PSD2 gesetzlich vorgeschrieben ist.
* TAN = Transaktionsnummer, die durch die Sicherungsverfahren smsTAN, chipTAN oder pushTAN erzeugt wird. Wenn Sie aktuell noch keine TAN erzeugen können, sprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenberater.

Das ändert sich

Was bedeutet das für Sie?

  • Seit dem 12. Dezember 2019 werden erstmalig alle Online-Banking-Nutzer zur Eingabe einer TAN aufgefordert, auch wenn sie nur eine Kontostands- oder Umsatzabfrage durchführen möchten. Diese TAN-Eingabe ist sowohl hier in der Internet-Filiale als auch in unserer S-App erforderlich.
  • Jeweils 14 Tage vor Ablauf der 90 Tage wird ein Hinweis auf der Startseite im Online-Banking bzw. in unserer S-App angezeigt. Über den eingebundenen Link kann die TAN zur Authentifizierung schon vorab eingegeben werden. Ab dieser Eingabe laufen die nächsten 90 Tage bis zur erneuten Aufforderung zur Authentifizierung wieder an.
  • Online-Banking ist jetzt noch komfortabler: Die bisherige TAN-Pflicht bei Kleinstbetragzahlungen1 und bei Zahlungen an sich selbst ist bereits seit dem 14.09.2019 weggefallen2.
  • Die Verpflichtung zur „starken Kundenauthentifizierung“ sorgt dafür, dass seit dem 14.09.2019 Onlinezahlungen mit Kreditkarten vermehrt nur dann möglich sind, wenn Sie sich vorher online für das 3D Secure-Verfahren registriert haben.

Umsetzung der EU-Richtlinie PSD2

  • Grundsätzliche Verpflichtung zur „Starken Kundenauthentifikation“ (SCA = „Strong Customer Authentification“) bei allen Online-Zugriffen auf Zahlungskonten von Bankkunden.
  • Der regulierte Zugang zu Girokonten von Bankkunden für Drittdienste (Kontoinformationsdienste, Zahlungsauslösedienste, Drittkartenemittenten), nachdem der Kunde hierfür sein ausdrückliches Einverständnis erteilt hat.

1 Kleinstbetragszahlungen sind möglich, wenn

  • der Betrag nicht größer als 30 Euro ist,
  • seit der letzten Kundenauthentifizierug in Summe nicht mehr als 100 Euro überwiesen wurden und seit der letzten Kundenauthentifizierung nacheinander nicht mehr als fünf Zahlungen ausgelöst wurden.

2 Zahlungen an sich selbst sind ohne TAN möglich, wenn

  • der Kontoinhaber des Auftraggeber- und des Empfängerkontos identisch sind und
  • es sich um Zahlungskonten handelt.
Jetzt handeln!

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Da beim Online-Banking künftig alle 90 Tage bei Login eine TAN erforderlich ist, sollten insbesondere Nutzer unserer S-App auf das pushTAN-Verfahren umstellen. So ist sichergestellt, dass Sie auch mobil jederzeit eine TAN erfassen können.
  • Wenn Sie aktuell noch keine TAN erzeugen können, sprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenberater.
  • Um auch künftig mit Ihrer Kreditkarte im Internet einkaufen zu können, ist es erforderlich, Ihre Kreditkarte für das 3D Secure-Verfahren zu registrieren.

Stellen Sie jetzt auf das pushTAN-Verfahren um

Mit dem pushTAN-Verfahren sind Sie für die „starke Kundenauthentifizierung“ bestens vorbereitet und können weiter mit der S-App auf Ihre Kontoinformationen zugreifen. 

 

chipTAN-Generator

Sie benötigen noch einen chipTAN-Generator? Diesen können Sie bei uns im Sparkassen-Shop direkt online bestellen. 

Registrieren Sie jetzt Ihre Kreditkarte

Damit Sie auch weiterhin mit Ihrer Kreditkarte oder Ihrer Debitkarte online bezahlen können.

 
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