Wichtige Änderungen
im Online-Banking
Ab dem 12.12.2019 werden Sie nach der Anmeldung im Online-Banking zur Eingabe einer TAN* aufgefordert, um sich (für die Dauer von 90 Tage) zu authentifizeren.
Nach Ablauf von 90 Tagen wiederholt sich dieser Vorgang, der aus der Umsetzung der EU-Richtlinie PSD2 gesetzlich vorgeschrieben ist.
* TAN = Transaktionsnummer, die durch die Sicherungsverfahren smsTAN, chipTAN oder pushTAN erzeugt wird. Wenn Sie aktuell noch keine TAN erzeugen können, sprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenberater.