Ihre Vorteile im Überblick
Wir bereiten die Einführung der Geräteerkennung für Apps/Software gerade vor. Ab dem 7. Oktober 2024 müssen Sie die Nutzung der App/Software auf dem Gerät einmalig durch Freigabe/TAN-Eingabe bestätigen. Bitte prüfen Sie, ob ein Update für Ihre App/Software verfügbar ist und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.
Sobald die Geräteerkennung für Sie aktiviert wurde, muss die Nutzung der Software einmalig durch Freigabe/TAN-Eingabe durch Sie bestätigt werden. Ihre Software wird Sie dazu auffordern. Dieser Schritt wiederholt sich ggf. pro genutzter Software bzw. genutztem Gerät. Fast alle Hersteller haben Ihre Software entsprechend aktualisiert. Sollte Ihre Software nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Software.
Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie die Wahl, ob Sie ein genutztes Gerät speichern möchten.
Sie melden sich von einem unbekannten Gerät an?
Sie melden sich mit einem vorab gespeicherten Gerät an?
Die Geräteerkennung ist nun auch in der App Sparkasse und anderen Banking-Apps der Sparkasse verfügbar. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Trickbetrug und verhindert den Zugriff auf Ihre Kontodaten mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten.
Die neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie diese Apps einmalig als vertrauenswürdig kennzeichnen, indem Sie bei der nächsten Nutzung eine Freigabe erteilen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version Ihrer Apps verwenden, um sie weiterhin nutzen zu können. Aktualisieren Sie diese daher bei Bedarf umgehend.
Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.
Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.
Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.
Für eine erfolgreiche Wiedererkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wiedererkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.
Bei Aufruf der Internet-Filiale wird das technisch notwendige Cookie "DeviceID" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zahl (UUID - Universally Unique Identifier), die damit im Browser des Kunden als Cookie-Merkmal abgelegt wird.
Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.
In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.
Die Geräteerkennung steht nun auch für Softwareprodukte zur Verfügung. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten mit betrügerisch erbeuteten Zugangsdaten (Anmeldename und Online-Banking-PIN) wird verhindert.
Diese neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie einmalig auch Ihre Software als vertrauenswürdig speichern. Hierfür werden Sie bei der nächsten Nutzung zu einer Freigabe aufgefordert und können das jeweilige Gerät bzw. die Software dann direkt als vertrauenswürdig speichern.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung des Online-Bankings eine aktuelle Version Ihrer Software benötigen, da ältere Versionen die Sicherheitsfunktion nicht unterstützen. Führen Sie gegebenenfalls kurzfristig ein Update durch oder wenden Sie sich bei Problemen an den Hersteller des Software Produkts.
FAQ
Ab den folgenden Versionen für die App Sparkasse (Business) ist die Geräterkennung nutzbar:
• iOS: 6.5.3
• Android: 6.5.2
Prüfen Sie bitte grundsätzlich, ob Ihre Apps auf dem neuesten Stand sind. Veraltete Versionen führen oft zu Fehlermeldungen.
Führen Sie bitte folgende Schritte nacheinander durch und prüfen Sie nach jedem Schritt, ob die Geräteerkennung wieder funktioniert:
Bereits bei der Anmeldung merkt sich Ihr Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser Sie sich angemeldet haben. Dabei kann es sich um Ihren PC, Notebook, Ihr Tablet oder Smartphone handeln.
Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt.
Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheitsmerkmale bei Ihrer Sparkasse verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale erforderlich.
Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine sichere Anmeldung.
Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräteerkennung entwickelt. Allein auf als vertrauenswürdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheitsfaktor (PIN) – wie bisher – weiterhin möglich.
Nein, die Geräteerkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn Sie auf die Geräteerkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die S-pushTAN-App.
Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.
Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.
In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungsweise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:
Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.
Sie können Ihre als vertrauenswürdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigationspunkt "Sicherheit und TAN-Verfahren" verwalten.
Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.
Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwortmanagern kommen.
Das gleiche gilt für die Passwortspeichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwortfunktion in den Einstellungen.
Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfaltspflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmeldedaten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.
Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheitswarnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.