Die EU-Richtlinie PSD2 verlangt eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung. Darum werden Sie alle 90 Tage um eine TAN-Eingabe gebeten. Sollten Sie eine TAN-Anfrage jedoch nicht zuordnen können, finden Sie hier aktuelle Sicherheitsinformationen.
Bitte beachten Sie, dass Sparkassen-Mitarbeiter Sie grundsätzlich niemals dazu auffordern werden, ihnen Ihre Online-Banking-Zugangsdaten oder TANs mitzuteilen.
Was bedeutet das für Sie?
1 Kleinstbetragszahlungen sind möglich, wenn
2 Zahlungen an sich selbst sind ohne TAN möglich, wenn
Mit dem pushTAN-Verfahren sind Sie für die „starke Kundenauthentifizierung“ bestens vorbereitet und können weiter mit der S-App auf Ihre Kontoinformationen zugreifen.
Sie benötigen noch einen chipTAN-Generator? Diesen können Sie bei uns im Sparkassen-Shop direkt online bestellen.
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