Informieren Sie sich über das gesellschaftliche Engagement der Stiftungen der Sparkasse Duisburg.
Gesellschaftliches Engagement und Förderung des Gemeinwohls sind zentrale Bestandteile der Geschäftsphilosophie der Sparkasse Duisburg. In einer Zeit, in der die Leistungsfähigkeit von Kommunen in vielen Bereichen an Grenzen stößt, übernimmt die Sparkasse Duisburg weitere Verantwortung für ihre Region und deren Bürger.
Die Stiftungen verfügen mittlerweile über ein Vermögen von ca. 39,5 Mio. Euro. Sie verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. So zählen u. a. die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Sports, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe und des Wohlfahrtswesen zu den Handlungsschwerpunkten.
Gesellschaftliches Engagement und Förderung des Gemeinwohls sind zentrale Bestandteile der Geschäftsphilosophie der Sparkasse Duisburg. In einer Zeit, in der die Leistungsfähigkeit von Kommunen in vielen Bereichen an Grenzen stößt, übernimmt die Sparkasse Duisburg weitere Verantwortung für ihre Region und deren Bürger.
Donnerstag, 18. April 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 17. März 2024
Mittwoch, 6. November 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 06. Oktober 2024
Geringes Einkommen, mangelnde finanzielle Sicherheiten und fehlende Perspektiven schränken die soziale Teilhabemöglichkeit vieler Kinder in der Schule, im Wohnungsumfeld und bei der Freizeitgestaltung zunehmend ein.
In diesem Zusammenhang sah sich die Sparkasse Duisburg zu einer gemeinwohlorientierten Initiative verpflichtet, um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen im Trägergebiet Kamp-Lintfort zu verbessern. Erziehung, Bildung, Ausbildung, aber auch die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen sollen aktiv gefördert und unterstützt werden.
Donnerstag, 18. April 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 17. März 2024
Mittwoch, 6. November 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 06. Oktober 2024
Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben der Menschen in der Gemeinschaft und erfüllt das Grundbedürfnis vieler Menschen nach Bewegung und Spiel.
Sport fördert die soziale Integration und vermittelt den Menschen ein Gemeinschaftsgefühl. Hier lernen junge Menschen Werte, die auch für ihre weitere persönliche und berufliche Entwicklung wichtig sind: Leistungs- und Teamorientierung sowie Wettbewerbsgeist und Fairness.
Die Sparkasse Duisburg leistet in ihrer gemeinwohlorientierten Ausrichtung einen Beitrag zur zielgerichteten Sportförderung. Ziel ist es, den Sport in Duisburg langfristig zu fördern und den Ruf Duisburgs als Sportstadt weiter zu stärken.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Breiten- und Leistungssports in Duisburg insbesondere durch die Förderung von Sportveranstaltungen, die Förderung der Unterhaltung sportlich genutzter Flächen sowie der Förderung sportlicher Talente.
Donnerstag, 18. April 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 17. März 2024
Mittwoch, 6. November 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 06. Oktober 2024
Im Zusammenhang mit der Fusion der Stadtsparkassen Duisburg und
Kamp-Lintfort wurde die Sparkasse Duisburg-Stiftung in 2004 errichtet, die gemeinnützige Zwecke in den Städten Duisburg und Kamp-Lintfort fördert. Die Stiftung soll sich im Rahmen ihres Stiftungszwecks vielfältig betätigen, wobei 2/3 der eingesetzten Mittel auf Aktivitäten im Bereich der Stadt Duisburg und 1/3 der eingesetzten Mittel auf Aktivitäten im Bereich der Stadt Kamp-Lintfort entfallen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, des Sports, der Völkerverständigung, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, des Tier- und Artenschutzes, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Donnerstag, 18. April 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 17. März 2024
Mittwoch, 6. November 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 06. Oktober 2024
Anläßlich des 125-jährigen Firmenjubiläums der Stadtsparkasse Duisburg wurde im Jahr 1969 die Altenheim-Stiftung der Stadtsparkasse Duisburg gegründet. Dabei stand das Ziel im Vordergrund, den damals noch nicht durch marktwirtschaftlich orientierte Unternehmen abgedeckten Bedarf an Altenpflegeplätzen gemeinsam mit der Stadt Duisburg abzudecken. Diese Situation hat sich mittlerweile nachhaltig geändert.
Am 01.01.2017 wurde die operativ tätige Altenheim-Stiftung der Sparkasse Duisburg in die zeitgemäße, fördernd tätige Seniorenstiftung umgewandelt. Die Seniorenstiftung der Sparkasse Duisburg beschäftigt sich mit dem weiten Feld der Pflege- und Seniorenbetreuung und macht es sich zur Aufgabe, die Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren sowie pflegebedürftigen Menschen zu verbessern und zu unterstützen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. Hierunter fallen alle Maßnahmen, die dazu dienen, Schwierigkeiten - die durch das Alter entstehen - zu verhüten, überwinden oder zu mildern bzw. alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen; dies gilt auch für jüngere, körperlich behinderte Menschen, die der Pflege bedürfen.
Donnerstag, 18. April 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 17. März 2024
Mittwoch, 6. November 2024 - die Einreichungsfrist für Förderanträge läuft bis zum 06. Oktober 2024